Abschaffung Matchstrafen und Hals-/Nackenschutz-Pflicht
Ab der Saison 2024/2025 wird die Matchstrafe abgeschafft und es wird eine Hals-/Nackenschutz-Pflicht eingeführt.
Abschaffung der Matchstrafe
Wir möchten alle Clubs daran erinnern, dass es ab dieser Saison im Nachwuchs-, Amateur- und Frauensport keine Matchstrafen mehr gibt. Das bedeutet, dass bei allen Vergehen eine Disziplinarstrafe von maximal 5 Minuten + Spieldauer ausgesprochen wird. Weitere Massnahmen können durch den Einzelrichter aufgrund verschiedener Kriterien (Verletzung, absichtliche Aktion, besonders verwerfliche Aktion usw.) ausgesprochen werden.
Hals- und Nackenschutz
Ab dieser Saison gilt für alle SpielerInnen, TorhüterInnen und SchiedsrichterInnen aller Ligen des Nachwuchs-, Amateur- und Frauensports eine Halsschutz-Pflicht. Der Nackenschutz muss für die Verwendung als Nackenschutz hergestellt worden sein. Als Nackenschutz gelten auch in Oberteile integrierte Nackenschützer aus schnittfestem Material. Dies gilt auch für TorhüterInnen. Der am Helm angebrachte Kunststoffschutz wird nicht als Nackenschutz anerkannt. Das heisst, die TorhüterInnen müssen wie alle anderen SpielerInnen einen Nackenschutz tragen.
Da alle NachwuchsspielerInnen bereits letzte Saison Halsschütze tragen mussten, gilt die Pflicht in den Nachwuchsligen ab sofort. Wer keinen Nackenschutz trägt, wird laut Regelbuch bestraft. Sanktionen in den Nachwuchsligen: Verwarnung an die Mannschaft, bei weiterem Vergehen 10 Minuten Zeitstrafe, beim 2. Vergehen Spieldauerdisziplinarstrafe.
In den Frauenligen gilt in der Vorbereitungsphase eine Übergangsfrist bis zum 8. September 2024. Wer ab dem 9. September keinen Nackenschutz trägt, wird gemäss Regelbuch bestraft. Nachwuchsspielerinnen (U18 und jünger) in den Frauenligen müssen auch während der Übergangsfrist einen Nackenschutz tragen. Sanktionen in den Frauenligen: Verwarnung an die Mannschaft, welcher gegen die Regel verstösst, beim nächster Verstoss 2 Minuten Strafe, beim zweiten Vergehen derselben Spielerin 10 Strafminuten, beim dritten Vergehen derselben Spielerin Spieldauerdisziplinarstrafe.
In den Aktivligen wird in der Vorbereitungsphase ebenfalls eine Übergangsfrist bis zum 8. September 2024 gewährt. Wer ab dem 9. September keinen Nackenschutz trägt, wird gemäss Regelbuch bestraft. Nachwuchsspieler (U20 und jünger) in den Aktivligen müssen auch während der Übergangsfrist einen Nackenschutz tragen. Sanktionen in den Aktivligen: Verwarnung ans Team, welcher gegen die Regel verstösst, beim nächster Verstoss 2 Strafminuten, beim 2. Vergehen desselben Spielers 10 Strafminuten, beim 3. Vergehen desselben Spielers Spieldauerdisziplinarstrafe.
Bericht: PM SIHF
Foto: SIHF
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